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Geänderte Fassung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ist seit 01.08.2016 in Kraft – Änderung der Bayerischen Schulordnung verabschiedet 

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – zum Zeugnisvermerk über eine Gewährung von Notenschutz bei vorliegender Legasthenie (Juli 2015) ­– musste der Gesetzgeber eine neue, dem Urteil entsprechende Regelung schaffen. 

Diese ist nun seit 01.08.2016 in Form des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Kraft und wird in Zukunft an Hand der Neuregelung der Bayerischen Schulordnung umgesetzt. Die nun geltenden gesetzlichen Regelungen finden sie hier:


Die staatliche Schulberatung München hat im Oktober 2016 über folgendes informiert:


Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 gibt es für den schulischen Nachteilsausgleich bei einer Lese-und Rechtschreibstörung neue Richtlinien. Grundlagen sind


Informationen zur Anerkennung einer Legasthenie an Fachoberschulen und Berufsoberschulen Verfahrensweise in Südbayern 

 
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