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Geänderte Fassung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ist seit 01.08.2016 in Kraft – Änderung der Bayerischen Schulordnung verabschiedet
Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – zum Zeugnisvermerk über eine Gewährung von Notenschutz bei vorliegender Legasthenie (Juli 2015) – musste der Gesetzgeber eine neue, dem Urteil entsprechende Regelung schaffen.
Diese ist nun seit 01.08.2016 in Form des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Kraft und wird in Zukunft an Hand der Neuregelung der Bayerischen Schulordnung umgesetzt. Die nun geltenden gesetzlichen Regelungen finden sie hier:
Die staatliche Schulberatung München hat im Oktober 2016 über folgendes informiert:
Informationen zur Anerkennung einer Legasthenie an Fachoberschulen und Berufsoberschulen Verfahrensweise in Südbayern